

DCC Leistungen sinnvoll kombinieren – gemeinsame Strukturen nutzen, Fachleistungen sauber trennen
Nicht jeder Betrieb braucht mehrere DCC-Leistungen. Und mehrere Leistungen sind nicht automatisch besser als eine einzelne, klar abgegrenzte Lösung.
Eine Kombination ist dort sinnvoll, wo dieselben Personen, Dokumente, Nachweise, Maßnahmen oder betrieblichen Strukturen für mehrere Themen genutzt werden können. Dann muss nicht für jede Leistung eine eigene Parallelorganisation entstehen.
DCC betrachtet deshalb zuerst die tatsächliche Ausgangslage: Welche Struktur besteht bereits? Welches Problem soll gelöst werden? Welche Leistung wird dafür benötigt? Und welche zusätzliche Leistung würde tatsächlich einen organisatorischen oder fachlichen Mehrwert schaffen?
Das Ziel ist nicht, möglichst viele Pakete miteinander zu verbinden. Das Ziel ist, vorhandene Strukturen sinnvoll weiterzuverwenden, Doppelarbeit zu vermeiden und Fachleistungen dort zu ergänzen, wo sie tatsächlich gebraucht werden.
Wann ist eine Kombination mehrerer DCC-Leistungen sinnvoll?
Mehrere DCC-Leistungen lassen sich vor allem dann sinnvoll verbinden, wenn sie auf dieselben betrieblichen Grundlagen zugreifen oder ihre Ergebnisse anschließend gemeinsam weitergeführt werden können.
Wenn dieselben Verantwortlichkeiten, Dokumente oder Nachweise mehrfach gebraucht werdenIn technischen Betrieben überschneiden sich organisatorische Grundlagen häufig. Dieselben verantwortlichen Personen arbeiten beispielsweise mit Prozessen, Prüfmitteln, Schulungsnachweisen, Maßnahmen, Betriebsanlagendokumenten oder anderen betrieblichen Nachweisen.
Werden mehrere DCC-Leistungen kombiniert, sollen solche Informationen nicht für jedes Projekt erneut unabhängig aufgebaut werden. Bestehende und geeignete Strukturen werden weiterverwendet.
Wenn mehrere Themen denselben Betrieb oder Standort betreffen
Ein Betrieb kann gleichzeitig eine genehmigte Betriebsanlage führen, eine §57a-Begutachtungsstelle betreiben und eine strukturierte Schulungsorganisation benötigen.
Diese Themen bleiben fachlich unterschiedlich. Organisatorisch können jedoch dieselben Ansprechpartner, Ablagen, Maßnahmenstrukturen oder Stammdaten genutzt werden.
Eine Kombination ist deshalb besonders dort interessant, wo mehrere Aufgaben im selben betrieblichen Umfeld zusammenkommen.
Wenn eine gemeinsame Managementstruktur bereits vorhanden ist oder ohnehin aufgebaut wirdBesteht bereits DCC Quality Light oder ein ISO-Managementsystem, müssen Ergebnisse aus zusätzlichen Fachleistungen nicht automatisch in einer zweiten Parallelstruktur geführt werden.
Feststellungen, Verantwortlichkeiten, Maßnahmen oder Nachweise können – soweit fachlich sinnvoll – in die vorhandene Struktur übernommen werden.
Wird eine solche Managementstruktur ohnehin benötigt, kann deshalb auch die Reihenfolge der Leistungen einen deutlichen organisatorischen Unterschied machen.
Welche Synergien entstehen bei kombinierten Leistungen?
Der größte Vorteil einer sinnvollen Kombination liegt nicht darin, mehrere Beratungsleistungen gleichzeitig durchzuführen. Entscheidend ist, welche vorhandenen Grundlagen für weitere Themen genutzt werden können.
Verantwortlichkeiten und Vertretungen gemeinsam nutzen
Wenn Zuständigkeiten und Vertretungen bereits sauber definiert sind, müssen diese nicht für jedes Fachthema neu aufgebaut werden.
Eine bestehende Verantwortungsstruktur kann beispielsweise zusätzlich für Maßnahmen aus einem §57a-Revisionscheck, dem DCC §82b Blueprint oder der betrieblichen Schulungsorganisation genutzt werden.
Dokumente, Nachweise und Stammdaten nicht doppelt pflegen
Viele Informationen werden in mehreren betrieblichen Bereichen benötigt.
Dazu können beispielsweise gehören:
-
Personen und Verantwortlichkeiten
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Prüfmittel und technische Nachweise
-
Dokumente und Freigaben
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Schulungs- und Qualifikationsnachweise
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Betriebsbereiche und Anlagenzuordnungen
Wenn eine geeignete Struktur bereits vorhanden ist, sollen diese Informationen nicht zusätzlich in getrennten Listen oder Ablagen gepflegt werden.
Maßnahmen und offene Punkte zentral weiterverfolgen
Unabhängig davon, ob eine Maßnahme aus Qualitätsmanagement, §57a, Betriebsanlagenorganisation oder Schulungsmanagement entsteht: Für Betriebs- und Geschäftsleitung ist entscheidend, dass sie nachvollziehbar bearbeitet wird.
Wo es organisatorisch sinnvoll ist, können deshalb gemeinsame Maßnahmenstrukturen verwendet werden. Der fachliche Ursprung der einzelnen Maßnahme bleibt dabei erkennbar.
Ergebnisse in bestehende Prozesse und Systeme übernehmen
DCC verkauft keine Pflichtsoftware für kombinierte Leistungen.
Bestehende Microsoft-365-, Server-, Cloud-, DMS-, Qualitäts- oder Managementsysteme werden zuerst darauf geprüft, ob die zusätzlichen Inhalte dort sinnvoll weitergeführt werden können.
Eine gute Kombination soll weniger zusätzliche Verwaltung erzeugen – nicht mehr.

Welche DCC-Leistung sollte zuerst aufgebaut werden?
Die richtige Reihenfolge hängt davon ab, was im Unternehmen bereits vorhanden ist und welches Ziel zuerst erreicht werden soll.
Es gibt deshalb keine allgemeine Vorgabe, dass vor einer Legal-Compliance-Leistung immer Quality Light oder ein ISO-System aufgebaut werden muss.
Wenn zuerst eine interne Prozess- und Qualitätsstruktur fehlt
Fehlen klare Prozesse, Verantwortlichkeiten, Dokumentationswege und eine gemeinsame Maßnahmenstruktur, kann DCC Quality Light zuerst sinnvoll sein.
Spätere Ergebnisse aus Legal-Compliance-Leistungen können anschließend in diese bereits vorhandene Struktur integriert werden.
Quality Light ist damit eine mögliche organisatorische Grundlage – aber keine Voraussetzung für die einzelnen Fachleistungen.
Wenn eine ISO-Zertifizierung das eigentliche Ziel ist
Soll ein Managementsystem nach ISO 9001, ISO 14001 oder ISO 45001 aufgebaut und zertifiziert werden, ist DCC ISO Modular Starter die passende übergeordnete Leistung.
Fachliche Ergebnisse aus weiteren DCC-Leistungen können anschließend in Prozesse, Kompetenzmanagement, Prüfmittelsteuerung, dokumentierte Informationen oder Verbesserungsmaßnahmen des Managementsystems übernommen werden.
Auch hier gilt: Das Managementsystem ersetzt die jeweilige Fachleistung nicht.
Wenn nur ein konkretes Legal-Compliance-Thema gelöst werden soll
Nicht jeder Betrieb braucht zuerst ein umfassenderes Managementsystem.
Wenn beispielsweise ausschließlich eine §57a-Begutachtungsstelle überprüft, eine Betriebsanlagenstruktur mit dem DCC §82b Blueprint aufgebaut oder die Schulungsorganisation mit DCC Safety Compact strukturiert werden soll, kann die jeweilige Leistung eigenständig beauftragt werden.
DCC empfiehlt keine zusätzliche Managementleistung, wenn daraus für den konkreten Betrieb kein ausreichender Nutzen entsteht.
Wenn bereits eine geeignete Managementstruktur vorhanden ist
Bestehende Qualitäts-, ISO-, Dokumentations- oder betriebliche Managementsysteme müssen nicht durch ein DCC-System ersetzt werden.
DCC prüft zuerst, welche vorhandenen Strukturen funktionieren und für die neue Leistung genutzt werden können.
Dadurch können zusätzliche Fachthemen integriert werden, ohne die gesamte Organisation neu aufzubauen.
Gemeinsam organisieren heißt nicht fachlich vermischen
Synergien entstehen vor allem auf organisatorischer Ebene. Die fachlichen Leistungsinhalte bleiben trotzdem eindeutig getrennt.
Ein Qualitäts- oder ISO-Managementsystem ersetzt beispielsweise keinen §57a-Revisionscheck und keine fachliche Betriebsanlagenaufarbeitung. Umgekehrt ersetzt ein §57a-Revisionscheck oder der DCC §82b Blueprint kein übergeordnetes Prozess- oder Managementsystem.
DCC nutzt gemeinsame Strukturen dort, wo es sinnvoll ist – und hält Fachscope, Verantwortlichkeiten und Leistungsgrenzen dort getrennt, wo es notwendig ist.

Welche DCC-Kombinationsrabatte gelten?
Die DCC-Kombinationsrabatte gelten für die standardisierten Legal-Compliance-Pakete:
Quality Light und ISO Modular Starter zählen dabei nicht selbst als Legal-Compliance-Paket. Sie können jedoch – unter den nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen – eine höhere Rabattstufe für die Legal-Compliance-Leistungen auslösen.
Die Rabattlogik wird bewusst zentral auf dieser Seite geführt. Dadurch müssen dieselben Preisregeln nicht auf mehreren Leistungsseiten parallel gepflegt werden.
Legal-Compliance-Pakete miteinander kombinieren
Werden ausschließlich Legal-Compliance-Pakete miteinander kombiniert, gilt aktuell folgende Rabattlogik.
Bei einer gemeinsamen verbindlichen Beauftragung von zwei oder drei Paketen gilt die jeweilige Rabattstufe für die gemeinsam beauftragten Pakete. Die Leistungen müssen anschließend nicht zwingend gleichzeitig umgesetzt werden. Eine fachlich sinnvolle Reihenfolge oder zeitlich getrennte Durchführung ist möglich.
Erhöhte Rabatte nach Quality Light oder ISO Modular Starter
Wurde DCC Quality Light oder der DCC ISO Modular Starter bereits vorher beauftragt oder wird eine dieser Leistungen spätestens gleichzeitig mit dem betreffenden Legal-Compliance-Paket verbindlich beauftragt, gilt für die Legal-Compliance-Pakete eine erhöhte Rabattlogik.
Der Grund dafür ist nicht ein pauschaler Mengenrabatt. Quality Light beziehungsweise ISO Modular Starter schaffen häufig bereits Prozesse, Verantwortlichkeiten, Ablagen und Maßnahmenstrukturen, die für Legal-Compliance-Leistungen weiterverwendet werden können.
Dadurch reduziert sich der organisatorische Doppelaufwand.
Die Reihenfolge der Beauftragung ist entscheidend
Das erhöhte Rabattmodell von 15 %, 25 % oder 35 % kann nur dann angewendet werden, wenn Quality Light oder ISO Modular Starter vor dem betreffenden Legal-Compliance-Paket oder gleichzeitig mit diesem verbindlich beauftragt wurde.
Wird Quality Light oder ISO Modular Starter erst später ergänzt, entsteht für eine bereits zuvor beauftragte Legal-Compliance-Leistung kein rückwirkender erhöhter Rabatt.
Frühere Rechnungen werden nicht nachträglich neu berechnet und es entstehen keine rückwirkenden Gutschriften.
Schrittweise weitere Leistungen ergänzen
DCC-Leistungen müssen nicht von Beginn an als großes Gesamtpaket beauftragt werden.
Kommt später ein weiteres Legal-Compliance-Paket hinzu, wird für diese neue Beauftragung geprüft, welche anrechenbaren Leistungen zu diesem Zeitpunkt bereits bestehen und welche Rabattstufe deshalb gilt.
Frühere anrechenbare Beauftragungen können dabei innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren berücksichtigt werden. Beauftragung und vereinbarter Projektstart des neu hinzukommenden Pakets müssen innerhalb des dafür maßgeblichen Zeitraums liegen.
Bereits abgeschlossene oder früher verrechnete Leistungen werden dadurch nicht rückwirkend billiger.
Beispiel für eine schrittweise Kombination
Ein Betrieb beauftragt zunächst einen einzelnen §57a Prüfstraßen-Revisionscheck. Ohne weitere Kombination gilt dafür der reguläre Tagessatz.
Wird später innerhalb des anrechenbaren Zeitraums zusätzlich der DCC §82b Blueprint beauftragt, kann für die neue Beauftragung die dann geltende Zwei-Pakete-Stufe berücksichtigt werden. Der bereits abgeschlossene §57a-Revisionscheck wird nicht rückwirkend neu verrechnet.
Besteht zu diesem Zeitpunkt bereits Quality Light oder ISO Modular Starter beziehungsweise wird eine dieser Leistungen gleichzeitig mit dem neuen Legal-Compliance-Paket beauftragt, kann für die neue Beauftragung stattdessen die erhöhte Rabattlogik maßgeblich sein.
Die beiden Rabattmodelle werden nicht addiert
Die Rabattstufen werden nicht miteinander zusammengerechnet.
Besteht die Voraussetzung für das erhöhte Modell nach Quality Light oder ISO Modular Starter, gelten 15 %, 25 % beziehungsweise maximal 35 %. Zusätzlich werden nicht nochmals 0 %, 10 % oder 20 % aus dem normalen Legal-Compliance-Modell aufgeschlagen.
Auch eine Kombination aus Quality Light und ISO Modular Starter erhöht den maximalen Legal-Compliance-Rabatt nicht über 35 %.
Quality Light und ISO Modular Starter selbst werden dadurch nicht rabattiert
Die Kombinationsrabatte reduzieren ausschließlich die anwendbaren Tagessätze der standardisierten Legal-Compliance-Pakete.
Quality Light und ISO Modular Starter werden weiterhin nach ihrem jeweils gültigen eigenen Preis- und Leistungsmodell verrechnet.
Die Beauftragung dieser Leistungen kann also den Rabatt für nachfolgende oder gleichzeitig beauftragte Legal-Compliance-Leistungen auslösen, macht aber Quality Light oder ISO Modular Starter selbst nicht günstiger.
Rabatte reduzieren den Tagessatz – nicht den Leistungsumfang
Ein Kombinationsrabatt verändert nicht den fachlich vereinbarten Leistungsumfang.
Besteht für eine Leistung beispielsweise eine maximale Zahl verrechenbarer Projekttage oder ein definierter Kostendeckel, bleibt diese Logik bestehen. Reduziert wird der zugrunde liegende Tagessatz.
Maßgeblich ist grundsätzlich der zum Zeitpunkt der jeweiligen Beauftragung gültige reguläre DCC-Tagessatz.
Die in den Tabellen dargestellten Eurobeträge basieren auf dem derzeit gültigen Legal-Compliance-Tagessatz von 900 € netto pro Arbeitstag.
Welche Preise und externen Kosten bleiben unverändert?
Die Kombinationsrabatte beziehen sich nicht auf Quality Light oder ISO Modular Starter und auch nicht auf externe beziehungsweise durchlaufende Kosten.
Nicht rabattiert werden insbesondere:
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Reise- und Nächtigungskosten,
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Leistungen externer Fachpersonen,
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technische Prüfungen und vorgeschriebene Spezialausbildungen,
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Kosten von Zertifizierungsstellen,
-
behördliche Gebühren und andere externe Aufwendungen.
Standardisierte Zusatzmodule
Beim DCC §57a Prüfstraßen-Revisionscheck werden die standardisierten Zusatzmodule Praxisbeobachtung und Nachkontrolle in die jeweils anwendbare Kombinationsrabattstufe einbezogen.
Damit gelten für diese klar definierten Erweiterungen dieselben transparenten Rabattgrundsätze wie für den zugehörigen standardisierten Leistungsumfang.
Individuelle Spezialberatung bleibt separat
Nicht jede zusätzliche Beratungsleistung ist ein standardisiertes Paket oder Zusatzmodul.
Individuelle Spezialberatungen können einen deutlich anderen fachlichen und zeitlichen Umfang haben. Dazu kann beispielsweise eine umfangreiche Aufarbeitung nach bereits behördlich festgestellten Mängeln oder eine andere speziell abgegrenzte fachliche Aufgabenstellung gehören.
Solche Leistungen werden nicht automatisch in die Standard-Kombinationsrabatte einbezogen. Umfang, Tagessatz und gegebenenfalls mögliche Synergien werden vor der Beauftragung transparent festgelegt.


Welche Kombination ist für Ihren Betrieb tatsächlich sinnvoll?
Nicht jede mögliche Kombination ist auch eine sinnvolle Kombination.
Manchmal reicht eine einzelne DCC-Leistung vollständig aus. In anderen Betrieben besteht bereits eine gute Managementstruktur, sodass nur ein zusätzliches Fachthema integriert werden muss. Und manchmal ist es organisatorisch sinnvoller, zuerst Quality Light oder ein ISO-Managementsystem aufzubauen und Legal-Compliance-Themen anschließend darauf aufzusetzen.
Im kostenfreien Erstgespräch betrachten wir deshalb zuerst:
-
welche Strukturen bereits vorhanden sind,
-
welches konkrete Problem gelöst werden soll,
-
welche Leistung dafür tatsächlich benötigt wird,
-
welche Reihenfolge organisatorisch sinnvoll ist,
-
wo sich echte Synergien und anwendbare Kombinationsrabatte ergeben.
Erst danach lässt sich sinnvoll entscheiden, ob eine einzelne Leistung oder eine Kombination die bessere Lösung ist.
Leistungskombination kostenfrei einordnen